Ein Parkhaus mit begrüntem Dach von oben.

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Aufnahme von Dach-/Fassadenbegrünung in die Bauleitplanung der Stadt Nürnberg

Dachbegrünung spielt neben einem klimaoptimierten städtebaulichen Entwurf und einer intensiven Begrünung der Freiflächen eine wichtige Rolle, um gesunde Arbeits-und Lebensverhältnisse zu gewährleisten und negative stadtklimatische Auswirkungen aufgrund großflächiger Versiegelung und Verdichtung zu mindern.

Trotz dieser Vorteile werden in Deutschland derzeit noch weniger als zehn Prozent der neuen Dächer begrünt. Auf kommunaler Ebene nimmt das Interesse an der Bauwerksbegrünung als Baustein einer »klimasensiblen« Stadtentwicklung inzwischen aber deutlich zu. Viele Städte und Gemeinden schreiben begrünte Dächer als Ausgleich für versiegelte Flächen vor und fördern Grün auf geeigneten Flachdächern.

Beispielsweise haben Hamburg, Stuttgart, Ludwigsburg, Hannover, Berlin sowie Leipzig eine Gründachstrategie entwickelt und Essen und Dortmund haben die Begrünung von neuen Gebäuden in innerstädtischen Gebieten verpflichtend gemacht. Die Stadt Wien schreibt zudem seit Juni 2020 genau vor, wie eine Fassadenbegrünung auszusehen hat: Die Front eines Hauses ist mindestens zu einem Fünftel zu begrünen. Und sie ist grundsätzlich im Bauland – nicht nur in Wohngebieten, sondern auch in Industriegebieten – bei Gebäuden mit einer festgelegten Gebäudehöhe von über 7,50 Meter einzusetzen. Die neue Bestimmung ist in ganz Wien umzusetzen.

Im Vergleich dazu hinkt Nürnberg hinterher: In der Stadt existiert bislang nur ein Förderprogramm zur Fassadenbegrünung, das auf Freiwilligkeit beruht.

Deswegen stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  • Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, eine verpflichtende Fassaden- und Dachbegrünung für Neu-und Industriebauten in die Bauleitplanung aufzunehmen und berichtet über die zeitliche Umsetzbarkeit.
Stadtrat Cengiz Sahin

Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin

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