Ausgewiesene Parkplätze für Handwerker:innen, Pflege- und Lieferdienste 10. Juni 202410. Juni 2024 Claudio Schwarz/Unsplash Status: offen Für viele Handwerker:innen, Pflegedienste und Lieferdienste ist es eine große Herausforderung, ihre Fahrzeuge während ihrer Arbeitszeit rechtskonform abzustellen. Insbesondere in dichtbesiedelten Gebieten ist das Halten mit zeitfressendem Suchen und langen Wegen zum Bestimmungsort oder mit der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen verbunden. Dies betrifft dabei insbesondere Fußgänger:innen und Radfahrende, da aus Mangel an freien Stellplätzen vor allem Bürgersteige und Radwege blockiert werden. Städte wie Leipzig, Bonn und München haben auf dieses Problem bereits reagiert und Stellplätze speziell für den Wirtschaftsverkehr ausgewiesen. Diese Städte könnten als Vorbild für Nürnberg dienen. Mit ausreichenden eigenen, klar gekennzeichneten Stellplätzen (farbliche Bodenmarkierungen sowie selbsterklärende Piktogramme) für den Wirtschaftsverkehr kann die hohe Nachfrage nach entsprechenden Flächen besser und geregelt befriedigt und zudem die Verkehrssicherheit dank freier Geh- und Radwege wesentlich gesteigert werden. Zugleich kann hierdurch auch fließender Verkehr durch Vermeidung des Zweite-Reihe-Haltens sichergestellt werden. Priorität sollte auf Hauptverkehrsstraßen mit Radinfrastruktur und bekannte Problemstellen (z.B. Pillenreuther Str., Allersberger Str., Gibitzenhofstr.) liegen. Mancherorts wurden solche Lieferzonen bereits auch in Nürnberg geschaffen – beispielsweise in der Wölckernstraße. Doch brauchen wir mehr davon. Damit wir aber das bestmögliche Ergebnis hinsichtlich weiterer Standorte erhalten, ist die Beteiligung von Wirtschafts- und Handwerksverbänden, der IHK, Handwerk:innen, Logistiker:innen, Vertreter:innen von Pflegediensten sowie Bürgervereinen unerlässlich. Um den knappen Raum effizient zu nutzen, sollte eine Ausweisung der Lieferzonen für den erforderlichen Tageszeitraum begrenzt werden. Nach Umsetzung der Maßnahmen stellt die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) sicher, dass die ausgewiesenen Flächen gemäß ihrer Bestimmung genutzt werden. Außerhalb derer Zuständigkeiten wird entsprechend die Polizei um Überwachung gebeten. Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung eruiert gemeinsam mit Wirtschafts- und Handwerksverbänden, Handwerker:innen, Logistiker:innen, Pflegediensten sowie Bürger:innen und Bürgervereinen mögliche weitere Standorte zur Einrichtung von Lieferzonen sowie deren Kennzeichnung, plant und setzt diese Schritt für Schritt um, sorgt für die Einhaltung der festgelegten Nutzung. Ihr Ansprechpartner: Mike Bock Ihr Ansprechpartner: Alexander Kahl
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