ein Mensch hält einige Euro-Banaknoten in den ausgestreckten Händen

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Auszahlung der Tariferhöhungen an städtische Beschäftigte zum 1. April 2021

Ab dem 1. April 2021 haben die Beschäftigten der Stadt Nürnberg Anspruch auf eine Erhöhung ihrer Entgelte um 1,4 Prozent. Diese Erhöhung soll nach dem Willen der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA), in der auch die Stadt Nürnberg Mitglied ist, zunächst nicht erfolgen.

Fristgerechte Auszahlung darf nicht ausbleiben

Hintergrund der Verweigerungshaltung der VKA ist der Stand der tarifvertraglichen Umsetzung der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020. Denn als letzter Punkt ist dabei nur noch die Entgeltumwandlung für das Leasing von Fahrrädern offen. Der Umsetzungsprozess hierzu dauert vor allem deshalb länger, weil zuvor steuerrechtliche Fragen infolge einer Gesetzesänderung vom Dezember 2020 zu klären waren. Für den 11. März ist bereits ein Termin zur Klärung der letzten Frage vereinbart, sodass einer fristgemäßen Auszahlung aus diesem Grund nichts im Wege stehen darf.

Außergewöhnliche Leistung der Beschäftigten

Die Beschäftigten bei der Stadtverwaltung Nürnberg haben insbesondere in den letzten Monaten außergewöhnliches geleistet. Erinnert werden darf an die besonderen Herausforderungen beim Gesundheitsamt, der IT, der Bürgerdienststellen und den vielen anderen Bereichen der Daseinsvorsorge wie den Kitas oder den Schulen. Dabei haben die Kolleg*innen – oftmals der unteren und mittleren Einkommensgruppen – durch ihr besonderes Engagement und ihre Flexibilität bewiesen, wie wichtig ein funktionierender öffentliche Dienst in Krisenzeiten für die Stadtgesellschaft ist.

Fragwürdiger Umgang und Vertrauensbruch

Die Absicht, die moderaten Tariferhöhungen nach einer gemäßigten Tarifauseinandersetzung nicht auszuzahlen, ist nicht vermittelbar. Zum einen betrachten wir einen solchen Schritt gegenüber den Beschäftigten als Vertrauensbruch – zum anderen ist es ein fragwürdiger Umgang zwischen den Tarifpartner*innen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  • Der Oberbürgermeister und der Personal- und Finanzreferent setzen sich bei der VKA bzw. KAV für die Auszahlung der vereinbarten Tariferhöhung ein.
  • Die Stadt Nürnberg zahlt die erhöhten Entgelte rechtskonform und fristgemäß zum 1. April an alle unter den TVöD fallenden städtischen Beschäftigten vollumfänglich aus.

Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz

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