Die Stadt Nürnberg führt im Zweijahrestakt Bürgerversammlungen durch. Dazu gibt es grobe Vorgaben durch die Bayerische Gemeindeordnung (Art. 18), gleichzeitig aber auch Gestaltungsspielräume für die Stadt Nürnberg.
Grundsätzlich sind Bürgerversammlungen Ausdruck unserer Demokratie, bei der die versammelten Bürger:innen und ihre Mitwirkungsrechte im Vordergrund stehen. Diese sind hier quasi ein Gemeindeorgan. Die Bürger:innen haben hier das Recht mit zu beraten, zu erörtern und auch Empfehlungen zu geben, die der Stadtrat dann behandeln muss.
In einer wachsenden, superdiversen Stadtgesellschaft stellt die ständige Nachjustierung und Anpassung an gesellschaftliche Realitäten auch hier eine große Herausforderung dar. Dabei gibt es enorme Unterschiede zwischen den Stadtteilen und damit bedarf es für jedes Bürgerversammlungsgebiet einer individuellen Strategie. Gleichzeitig investiert die Stadt Nürnberg in dieses Format enorme personelle und finanzielle Ressourcen. Umso wichtiger ist eine regelmäßige Evaluation als Grundlage für diese wichtige Arbeit.
Neben den gesellschaftlichen Entwicklungstrends gab es durch die Corona-Pandemie einen Bruch in der Teilhabebereitschaft und in der Durchführbarkeit klassischer Beteiligungsformate wie die Bürgerversammlungen.
Um hier eine Bilanz zu ziehen und Entwicklungen zu erfassen, bitten wir die Verwaltung um Informationen und um einen schriftlichen Bericht zu den folgenden Aspekten der Bürgerversammlungen respektive der vergangenen zehn Jahre.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung berichtet:
- ob es eine eigenständige Satzung für die Bürgerversammlungen der Stadt Nürnberg gibt,
- durch welche Kommunikationskanäle die Bürgerversammlungen beworben werden,
- wie über die Rechte und Möglichkeiten der Teilnehmer:innen (z.B. Empfehlungen abzugeben, einen Antrag stellen) informiert wird,
- wie sich die Besucherzahlen in den vergangenen zehn Jahren (nach Bürgerversammlungsgebieten) entwickelt haben,
- welche Unterschiede zwischen den einzelnen Bürgerversammlungsgebieten festgestellt werden können,
- welche unterschiedlichen Durchführungsformate in den vergangenen zehn Jahren erprobt wurden,
- wie nachhaltig die Ergebnisse der Bürgerversammlungen sind (exemplarisch: welche Ideen aus Bürgerversammlungen in den vergangenen zehn Jahren aufgegriffen oder konkrete Projekte realisiert wurden),
- wie viele Anträge in Bürgerversammlungen in den vergangenen zehn Jahren konkret eingereicht wurden und wie viele davon der Stadtrat behandelt hat,
- wie die Kosten von Bürgerversammlungen im städtischen Haushalt abgebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz
Ihr Ansprechpartner:
Alexander Kahl
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