Bitte um Ergänzung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen

Grundschulkinder an einem Tisch
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In der Sitzung des gem. Schul- und Jugendhilfe-Ausschusses am 27.11.2025 wurde unter TOP 6 die Satzung zur Änderung der Satzung behandelt. Grundlage ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Jedoch übersteigt der Bedarf nach wie vor die aktuell verfügbaren Plätze. Da die Stadt Nürnberg eine sachgerechte und nachvollziehbare Auswahl treffen muss, wenn sich mehr Kinder für einen städtischen Betreuungsplatz bewerben als freie Plätze vorhanden sind, wurde die bisherige Satzung angepasst. Für die Vergabe der Plätze ab dem Kita-Jahr 2026/2027 sollen daher folgende drei Kriterien herangezogen werden:

1. Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung

2. gleichzeitige Betreuung von Geschwisterkindern und

3. Hochwachsen in einer altersgemischten Einrichtung bzw. einem Haus für Kinder.

In der geänderten Satzung wurde dabei unter anderem das Hauptkriterium „Erwerbstätigkeit“ gestrichen, ebenso werden bestimmte Bedarfe nicht berücksichtigt. Dies kritisieren auch Elternbeiräte von sieben städtischen Kindertageseinrichtungen, die in einer schriftlichen Stellungnahme verschiedene Vorschläge unterbreitet haben. Diese fanden jedoch keine Berücksichtigung. Dabei sind vor allem Alleinerziehende und Menschen mit besonderen familiären Belastungen oder Härtefälle auf Betreuungsplätze angewiesen. Im Gegensatz zur Nürnberger Satzung finden sich diese Punkte in der Satzung der Stadt Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen unter § 8 Grundsätze für die Vergabe von Plätzen in städtischen Kindertageseinrichtungen wieder.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  • Vergabe von Hortplätzen an Kinder, bei denen alle Personensorgeberechtigten oder der alleinerziehende Elternteil erwerbstätig sind/ist;
  • Vergabe von Hortplätzen an Kinder aus Familien mit besonderen familiären Belastungen wie Pflege eines/einer Angehörigen, psychische oder chronische Erkrankungen.
Stadträtin Gabriele Klaßen

Ihre Ansprechpartnerin:
Gabriele Klaßen