Digitale Versorgung in Asyl-Unterkünften 22. Februar 202128. Juli 2022 Markus Spiske / Unsplash Status: bearbeitet Im sogenannten 13. Infobrief des Bayerischen Innenministeriums vom 22. Dezember 2020 werden einige Neuregelungen bezüglich Internet in Asylunterkünften bekannt geben. Diese Änderungen sind besonders wichtig, weil viele Coronamaßnahmen für die Menschen in Gemeinschaftsunterkünften eine besondere Härte darstellen. Insbesondere Schüler*innen, Integrationskursteilnehmende und Auszubildende brauchen dringend ausreichend leistungsfähiges Internet, um an ihren Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. Wichtig sind digitale Kommunikationsmöglichkeiten aber auch für alle anderen Bewohner*innen, beispielsweise für die Kontakte mit Behörden. Wir nehmen die Bemühungen der Verwaltung wahr und möchten uns an dieser Stelle für die Informationsveranstaltung der Regiestelle Flucht und Migration zu diesem Thema für Ehrenamtliche am 17. Februar herzlich bedanken. Sowohl diesen Austausch als auch der offene Brief des Bayerischen Flüchtlingsrates und von Bellevue di Monaco, einem Münchener Wohn- und Kulturzentrum für Geflüchtete, zeigen, dass es noch viele ungeklärte Punkte gibt. Die Situation ist seit Jahren akut und sie braucht weitere Anstrengungen – sowohl auf der kommunalen als auch auf der Landesebene. Die Zivilgesellschaft und Ehrenamtliche dürfen mit der komplexen Thematik nicht weiter alleingelassen werden. Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet über die Versorgungslage in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften mit Internet (Art der Versorgung, Bandbreite, Flächendeckung)?Welche Unterkünfte brauchen Hardware (bspw. Router und Access Points), um WLAN installieren zu können? Wie unterstützt die Stadt diese?Werden die Kosten durch die Kommune oder die Sozialverbände übernommen oder auf die Einwohner*innen komplett umgelegt? Wenn die Kosten übernommen werden, durch wen und unter welchen Voraussetzungen passiert dies?Wie viel müssen Bewohner*innen (auch ALG-II-Empfänger*innen, Alleinstehende und Familien) der Gemeinschaftsunterkünfte für das Internet monatlich zahlen? Ist die Teilnahme am Internet freiwillig oder erfolgt ein automatischer Abzug bei den Auszahlungen der Asylbewerber-Leistungen, wenn im Haus Internet vorhanden ist?Wie viele schulpflichtige Kinder leben derzeit in Asyl-Unterkünften? Sind diese mit ausreichend Internetgeschwindigkeit versorgt, sodass Homeschooling möglich ist?Welche Kontakte bestehen und inwieweit werden Gespräche mit der Regierung von Mittelfranken als zuständige Behörde geführt, um eine unkomplizierte und bedarfsgerechte Lösung herbeizuführen?Welche datenschutzrechtliche Relevanz hat die Einführung von WLAN in den einzelnen Unterkünften? Wie wird es sichergestellt, dass keine persönlichen und Meta-Daten gespeichert werden? Ihre Ansprechpartnerin: Réka Lörincz
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