Ein 30 Meter langes Stück der historischen Radrennbahn im Reichelsdorfer Keller soll als Kulturdenkmal erhalten bleiben. Der städtebauliche Vertrag sieht zudem vor, dass im sogenannten „Landmark-Gebäude“ ein 150 m² großes Ladenlokal geschaffen wird, in dem „einerseits an den historischen Ort der Radrennbahn Reichelsdorf in angemessener Weise erinnert und andererseits eine Nutzung implementiert werden [soll], die den Radsport auf dem ehemaligen Areal der Radrennbahn Reichelsdorf ‚fortleben‘ lässt (z.B. offene Fahrradwerkstatt, Fahrradvermietung, Fahrrad-Café).“
Der Paragraph endet mit folgender Einschränkung: „Kommt der Mietvertrag nicht innerhalb von sechs Monaten ab Vorlage des Angebotes, welches den vorstehenden Vorgaben entspricht, zustande, kann der Investor frei über den Raum verfügen.“ Diese Formulierung liest sich so, als hingen nicht nur die offene Fahrradwerkstatt oder das Fahrrad-Café vom Finden eines Betreibers ab, sondern auch die Schaffung des Ortes, an dem der Radrennbahn Reichelsdorf in angemessener Weise gedacht werden soll. Seitens der Stadtverwaltung wurde in der Presse bereits klargestellt, dass der Erinnerungsort Radrennbahn nicht zu Disposition steht.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- präzisiert § 24 des städtebaulichen Vertrags für die „Ehemalige Radrennbahn“ in Nürnberg so, dass klar daraus hervorgeht, dass für die Erinnerung an die historische Radrennbahn unabhängig vom Finden eines Betreibers ein angemessener Ausstellungs- und Gedenkort zur Verfügung gestellt wird.
- berichtet, welche Konzeptideen es für den Erinnerungsort historische Radrennbahn gibt.

Ihr Ansprechpartner:
Alexander Kahl

Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin
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