Je mehr Flächen in der Stadt versiegelt sind, desto größer sind die Auswirkungen von Hitzesommern und Starkregenereignissen: Die Temperaturen in der Stadt steigen, Wassermassen können nicht abfließen und der Schaden für die Bevölkerung ist in vielfacher Hinsicht immens. Um den Herausforderungen des Klimawandels entgegnen zu können, bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Darunter fallen unter anderem die konsequente Vermeidung von Versiegelung sowie die Entsiegelung von Flächen.
Um der Versiegelung zu entgegen, hat sich die Stadt die doppelte Innenentwicklung zum Ziel gesetzt: Die bauliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der gleichzeitig anwachsenden qualitativen und quantitativen Grünflächenausstattung. Dennoch verschwinden nach wie vor Brachen und Grünflächen, weil Bauten mehr Fläche als benötigt einnehmen, die Fläche nicht optimal genutzt oder unnötig versiegelt wurde. Dies ist jedoch kein spezifisches Problem: Laut Naturschutzbund Deutschland (NABU) werden in Deutschland täglich rund 58 Hektar Landschaft für Gewerbe, Wohnungsbau, Verkehr und Erholungsflächen verbraucht. Vor diesem Hintergrund fordert der Umweltverband, dass ab 2030 keine neuen Flächen zur Bebauung ausgewiesen werden, wenn nicht an anderer Stelle ein Ausgleich für die Natur geschaffen wird („Netto-Null“).
Hinsichtlich Entsiegelung und Kompensation gibt es Instrumente wie den Biotopflächenfaktor, mit dem eine ökologische Planungskenngröße geschaffen wird, die als Zielvorgabe dazu dient, dem Verdichtungsprozess in der Innenstadt durch Dachgeschossbau, Aufstockungen und Blockrandschließungen entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang werden ökologische Mindeststandards für bauliche Veränderungen und Neubebauung formuliert und sämtliche Begrünungspotenziale wie Höfe, Dächer und Mauern einbezogen.
Um der weiteren Versiegelung in der Stadt entgegenzuwirken, Synergien zu bündeln und weitere Potenziale hinsichtlich Entsiegelung auszuloten, stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- prüft die Einführung eines Katasters zur Erfassung von Ver- und Entsiegelungen, das auch Kleinstflächen wie überflüssige Versiegelungen auf Wegen, Plätzen und im Straßenrandbereich einbezieht.
- entwickelt auf Basis der gewonnenen Ergebnisse eine Strategie mit dem Ziel einer Netto-Null-Versiegelung im Stadtgebiet in 2035 mit schrittweisen Zielvorgaben und Maßnahmenplänen für eine sinkende Neuversiegelung und steigende Entsiegelung von Flächen innerhalb des Stadtgebiets.
- legt „Tabuflächen“ mit einer besonderen Schutzbedürftigkeit (Grundwasserneubildung, Frisch- und Kaltluftentstehung, Minderung des Aufheizeffektes in Überwärmungsgebieten und hohe klimatische Entlastungsfunktion) fest.
- prüft ihre personelle Ausstattung hinsichtlich der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, Überprüfung von Bebauungsplänen und deren Umsetzung auf die Einhaltung von Flächenverbrauchsvorgaben.
Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Bielmeier
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