Grüne Baumkrone eines sehr großen Baums von unten fotografiert

Jan Huber/Unsplash

EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Was bedeutet dies für Nürnberg?

Nach dem Europäischen Parlament hat nun im Juni auch der Rat der Europäischen Union und damit die EU-Mitgliedstaaten die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur unterzeichnet. Das Ziel dieser ist es, geschädigte Ökosysteme schrittweise wieder in einen guten Zustand zu versetzen. Denn diese sind von lebenswichtiger Bedeutung, sie erzeugen Sauerstoff, reinigen Luft und Wasser, binden Kohlendioxid und regulieren das Klima. Gleichzeitig stehen die europäischen Ökosysteme unter Stress: Sie leiden unter dem Klimawandel, intensiver Nutzung, Extremwettern und invasiven, gebietsfremden Arten (u.a.). Mit der Wiederherstellungsverordnung sollen die Folgen des Klimawandels, von Naturkatastrophen, des Insektensterbens und der minimierten Artenvielfalt abgemildert sowie die Ernährungssicherheit gewährleistet werden.

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist damit ein bedeutender Meilenstein, auch weil sie erstmals verbindliche Vorgaben und Ziele für die Mitgliedstaaten festlegt. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und Inkrafttreten wird sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat verpflichtend gelten. Dann erstellen die Nationalstaaten dafür verbindliche Wiederherstellungspläne.

Die Verordnung betrifft auch städtische Gebiete (z. B. schrittweise Maßnahmen für den Erhalt und dann auch die Ausweitung von Grünflächen und Baumbestand) und ist damit ein wichtiger Schritt hin zur klimaangepassten Stadt. Die Kommunen müssen hier also tätig werden. Das wirft die Frage nach aktuellem Informations- und Planungsstand, Planbarkeit und Unterstützungsmöglichkeiten für die Stadt Nürnberg auf.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet

  • zum aktuellen Informations- und Planungsstand sowie zur Umsetzung, Bedeutung und Folgen der o.g. Verordnung für die Stadt Nürnberg,
  • inwieweit bereits bestehende Maßnahmen und Beschlüsse angepasst werden müssen oder inwieweit diese integriert werden können,
  • über Austausch und Kommunikation mit dem Deutschen und dem Bayerischen Städtetag und Möglichkeiten der (u. a. finanziellen und organisatorischen) Unterstützung der Kommunen dazu.

Stadtrat Marc Schüller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Ihr Ansprechpartner:
Marc Schüller

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