Gemeinsamer Antrag von B`90/DIE GRÜNEN, Die Linke, ödp, politbande, Die Guten
Der Bund Naturschutz hat den Kompromiss zum Ausbau des Frankenschnellwegs in einem Mitgliederentscheid abgelehnt. Damit wird der Bund Naturschutz seine Klage gegen die Stadt Nürnberg aufrechterhalten. Ebenso besteht weiterhin die Klage eines Privatklägers und die Klage des Verkehrsclub Deutschland (VCD) gegen die ergänzende Planfeststellung. In großen Teilen der Bürgerschaft hat seit einiger Zeit ein Umdenken eingesetzt: Weg von der autogerechten Stadt.
Neben den verkehrs- und umweltpolitischen Argumenten, die gegen den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs sprechen, halten wir es auch hinsichtlich der Haushaltssituation der Stadt Nürnberg sowie des Freistaats Bayern für geboten, einen Schlussstrich zu ziehen und das Projekt in dieser Form nicht mehr weiterzuverfolgen. Wir weisen darauf hin, dass es noch immer keine verbindliche Zusage des Freistaats zur anteiligen Kostenübernahme gibt.
Nun sollten von der Verwaltung Alternativen in den Blick genommen werden, mit dem Ziel, das Umfeld des heutigen FSW in einen urbanen Stadtteil mit guter Lebens- und Aufenthaltsqualität umzuwandeln. Die bereits veröffentlichten Arbeiten von Studierenden der TH Nürnberg können dafür Anregungen liefern.
Unabhängig davon geht es nun vorrangig um den Schutz der Anwohner*innen vor übermäßigem Verkehrslärm. Daher gilt es, so schnell wie möglich ein Lärmschutzkonzept umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:
- Die Stadt Nürnberg verfolgt den kreuzungsfreien Ausbau nicht mehr weiter und beendet die Planungsaktivitäten.
- Die Verwaltung erstellt ein Lärmschutzkonzept für die Anwohner*innen am FSW und setzt dieses zeitnah um.
- Die Verwaltung entwickelt alternative Konzepte für den heutigen Frankenschnellweg und dessen Umfeld, die dort eine gute Lebens- und Aufenthaltsqualität ermöglichen. Als Grundlage können und sollen auch die Beispiele dienen, die die Studierenden der TH Nürnberg erarbeitet haben.

Ihr Ansprechpartner:
Achim Mletzko
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