Zu Fuß gehen ist die effizienteste und am platzsparendste Art, sich durch die Stadt zu bewegen. Wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass die Bereitschaft, Wege zu Fuß zurückzulegen mit der Attraktivität der Wege und der Umgebung steigt. Ebenso profitiert der lokale Einzelhandel von gut ausgebauten Gehwegen.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.09.2019 eine Änderung der Parkplatzanordnung zugunsten der Freihaltung des Gehwegs an drei Straßen beschlossen. Ein Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen.
Denn nach wie vor gibt es viele Gehwege in Nürnberg, auf denen nur sehr wenig Platz für Fußgänger*innen bleibt. Häufig liegt es am legalisierten halben oder vollständigen Gehwegparken – beispielsweise in der Wilderstraße. Obwohl der Gehweg nur eine Breite von 1,80 Meter aufweist, ist dort beidseitig halbes Gehwegparken gestattet. Somit verbleiben für Fußgänger*innen nur noch zwischen 60 Zentimeter und einem Meter. Hinzu kommen Senkrechtparker, Fahrräder, E-Scooter und Motorräder, die mangels anderer Stellplätze ebenfalls auf Gehwegen abgestellt werden.
Generell sind an vielen Stellen in der Stadt die Gehwege zu schmal. Erst eine Gehwegbreite von 2,50 Meter ermöglicht die ungehinderte Begegnung von zwei Fußgänger*innen – auch mit Kinderwagen, Gehstock oder Regenschirm. Radfahrende Kinder, die den Gehweg benutzen müssen, sind oft ebenso eingeschränkt wie Menschen, die einen Rollator oder Rollstuhl zur Fortbewegung benötigen. Dies führt oftmals zu gefährlichen Ausweichmanövern auf die Straße.
Auch außerhalb der Altstadt sollten Hauptverkehrsrouten für Fußgänger*innen eine Gehwegbreite von mindestens 3,50 Meter aufweisen. Insbesondere das Parken im Kreuzungsbereich und auf abgesenkten Bordsteinen stellt häufig eine Gefährdung dar und sollte konsequent sanktioniert werden. Deshalb sind auch häufigere Kontrollen des ruhenden Verkehrs nötig. Mit der Novellierung der StVO, die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, erfolgte eine deutliche Erhöhung der Bußgelder insbesondere für illegales Gehwegparken. Zusammen mit dem entsprechenden Kontrolldruck kann jetzt ein spürbar positiver Effekt bezüglich der Einhaltung der Verkehrsregeln erzielt werden. Auch Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen sollte in solchen Fällen kein Tabu sein.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet über den Stand der Fußverkehrsstrategie.
- Die Stadt plant neue Fußwege grundsätzlich mit einer Mindestbreite von 2,50 Meter. Bei einer Planung von schmaleren Fußwegen muss eine Begründung eines jeden Einzelfalls erfolgen.
- Die Verwaltung macht eine Bestandsaufnahme über die Gehwege innerhalb des Rings B4R, welche aktuell nicht den Anforderungen genügen, priorisiert diese Liste und legt Maßnahmen für Verbesserungen und einen Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen vor

Ihr Ansprechpartner:
Mike Bock
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