Schüler*innen mit unterschiedlichem Migrationshintergrund in einer Klasse von hinten fotografiert

Sam Balye/Unsplash

Förderung von Inklusionsschüler*innen in Berufsintegrationsklassen

Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Verlangsamtes Lernen, mangelnde Impulskontrolle, Aggressionen und eine sozial-emotionale Auffälligkeit sowie Bedürftigkeit: Die Wahrscheinlichkeit, dass in den Berufsintegrationsklassen der Berufsschulen, in denen junge Menschen mit Sprachdefiziten lernen, auch Schüler*innen“ mit Förderbedarf sitzen, ist hoch. Dies ist vor allem im Bereich der „sprachlernenden“ Schüler*innen ein sehr sensibles Thema – insbesondere da es hier Schüler*innen mit Lese-Rechtschreib-Schwächen mit Förderbedarf gibt, der ihnen jedoch nicht attestiert wird.

De facto handelt es sich bei diesen Fällen um Förderklassen, die so aber nicht genannt werden und deshalb auch keine entsprechende Unterstützung erhalten. Dies hat zur Folge – sollte es auch zukünftig keine spezielle Förderung geben – dass sich die Perspektiven für die Schüler*innen sehr negativ entwickeln.

Diesen Schüler*innen fehlt häufig die öffentliche Lobby. Zudem ist eine Unterstützung seitens der Eltern oftmals nicht möglich, da auch diese meist nicht über genügend Sprachkompetenz und Kenntnisse des deutschen Bildungssystems verfügen, um Einspruch einlegen zu können. Somit drohen den betroffenen Schüler*innen massivste Bildungsnachteile. Gerade die vielen Monate der Corona-Beschulung haben die bereits vorher schwierige Situation noch verstärkt – das Erlernen der deutschen Sprache im Zusammenhang mit einem Schulabschluss im beruflichen Bereich und einem möglichen Förderschwerpunkt wird extrem erschwert.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet,

  • wie viele Schüler*innen in den Berufsintegrationsklassen einen offensichtlichen Förderbedarf haben, auch wenn dieser nicht attestiert ist – aufgeschlüsselt nach Förderbedarf.
  • welche Unterstützungsmaßnahmen zur Attestierung der Förderbedarfe sowie zur individuellen Förderung im Rahmen der Inklusion ergriffen werden können.
  • welche Möglichkeiten der speziellen Förderung für diese Schüler*innen geplant sind.
  • ob eine Alternativlösung mit einem „Zwischenschuljahr“ (zusätzlich zu Eingangs- und Abschlussklassen) mit mehr Förderung für Schüler*innen mit Lernproblemen durchführbar ist. Hierzu nimmt die Stadt – sofern möglich – Verhandlungen mit der Regierung von Mittelfranken beziehungsweise dem bayerischen Kultusministerium auf.
  • welche Möglichkeiten des digitalen Lernens für die Schüler*innen der Berufsintegrationsklassen bestehen.
  • inwieweit weiterhin die Möglichkeit besteht, unterjährig zusätzliche Klassen einzurichten, um Schüler*innen aufzufangen.
  • welche Folgen es hat, wenn Schüler*innen das Klassenziel nicht erreichen.
  • wie viele Schüler*innen in den Berufsschulen aufgrund dieses Förderbedarfs keinen Abschluss erreichen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Gabriele Klaßen

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