Acht Menschen in bunten Pullovern legen die Hände in der Mitte des Bildes aufeinander

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Gemeinschaftsunterkünfte: Umgang mit den Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen

Im 6. Infobrief des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) vom 27. Mai schrieb das Ministerium: „Integrationsmaßnahmen brauchen Kontakte und Beziehungen, um Vertrauen aufzubauen und Inhalte vermitteln und vorleben zu können. In Anlehnung an die am 26.5. beschlossenen Lockerungen im Bereich der Sprachkurse sind alle vom StMI geförderten Integrationsprojekte ab dem 30.5. wieder mit Präsenz möglich.

Nichtsdestotrotz verschickte die Stadt Nürnberg am 2. Juni an alle Ehrenamtlichen, dass weiterhin ein Betretungsverbot für Gemeinschaftsunterkünfte durch das StMI bestehe. Es herrscht allgemeiner Konsens, dass für eine Lockerung entsprechende Schutz- und Hygienekonzepte nötig sind, die die Betreiber*innen der einzelnen Einrichtungen ausarbeiten müssen. Jedoch ist die allgemeine Informationslage hierzu noch unklar.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet,

  • inwieweit sie die Ehrenamtlichen über die Lockerung unterrichtet hat.
  • ob die Gemeinschaftsunterkünfte über die Änderungen informiert sind.
  • ob alle Gemeinschaftsunterkünfte ein ausgearbeitetes Schutz- und Hygienekonzept bzw. ein Begehungskonzept haben, um die Lockerungen umsetzen zu können.
  • ob auch Organisationen und Flüchtlingsberater*innen wieder Zugang zu den Unterkünften haben.
  • ob es in allen städtischen Unterkünften geeignete große Räume gibt, in denen die nötigen Abstandsregeln eingehalten werden können. Und wenn nicht, wie die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können.

Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Friedel

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