In der Sitzung des Stadtrats am 20.03.2024 ist unter TOP Ö1 Magnetschwebebahn eine gemeinsame Erklärung des Freistaates Bayern (vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) und der Stadt Nürnberg zum Vorhaben Machbarkeitsuntersuchung einer Magnetschwebebahn in Nürnberg zu finden. Hinterlegt ist dabei eine Berichtvorlage mit konkreten Phasen zur weiteren Vorgehensweise.
Um eine weitere Planungssicherheit beschließen zu können, aber auch, um bereits beschlossene Planungen und zeitliche Vorgaben bezüglich des Öffentlichen Nahverkehrs nicht aufzuweichen und die Kosten für die Machbarkeitsuntersuchung zu konkretisieren, stellen wir für TOP Ö1 der Sitzung des Stadtrats am 20.03.2024 folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- ersetzt beim Letter of Intent beim dritten Spiegelstrich das Wort „unterbrochen“ durch „verzögert“, sodass der Text folgend lautet: Bestehende Planungen im Öffentlichen Personennahverkehr sollen Berücksichtigung finden, laufende Planungen für die Straßenbahn werden nicht verzögert.
- ersetzt beim Letter of Intent beim vierten Spiegelstrich „externen“ durch „tatsächlichen“, und passt den Text folgend an: Die Machbarkeitsuntersuchung wird von der Stadt beauftragt. Der Anteil der tatsächlichen Kosten für die Erstellung der Machbarkeitsuntersuchung, den die Stadt tragen muss, darf die Höhe von 10 Prozent nicht übersteigen.
- ersetzt die Berichtvorlage und erstellt stattdessen eine Beschlussvorlage, um Planungssicherheit gewährleisten sowie konkrete Zielsetzungen festlegen zu können.
Ihr Ansprechpartner:
Alexander Kahl
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