Die aktuelle Berichterstattung zum nächtlichen Flugverkehr am Nürnberger Flughafen zeigt erneut die erhebliche Belastung für Anwohner:innen. Bei unabhängigen Messungen wurden innerhalb einer Nacht 14 Fluglärmereignisse mit mehr als 75 Dezibel festgestellt, zehn davon zwischen 0 und 5 Uhr. Gleichzeitig gibt es südlich des Flughafens seit dem Wegfall der Messstation in Ziegelstein im Jahr 2019 keine dauerhafte offizielle Messstelle mehr. [1]
Als Stadtratsfraktion Grüne – Volt verfolgen wir das Ziel, die diversen negativen Auswirkungen des Flugverkehrs zu reduzieren und auf Nachflüge zu verzichten. Mit unserem Antrag vom März 2026 haben wir bereits eine Machbarkeitsstudie zur Reduzierung des Fluglärms über bewohnten Gebieten beantragt. Die aktuelle Berichterstattung und insbesondere die jüngsten Aussagen des Oberbürgermeisters werfen darüber hinaus jedoch eine Reihe konkreter Fragen auf.
Dies gilt insbesondere für den Verweis des Oberbürgermeisters auf bezuschusste Schallschutzfenster. Hier bestehen grundsätzlich zwei unterschiedliche Instrumente: Nach dem Fluglärmgesetz konnten Eigentümer:innen innerhalb der festgesetzten Schutzzonen des Flughafens Nürnberg eine Erstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen beantragen. Der Lärmschutzbereich trat 2014 in Kraft; entsprechende Ansprüche konnten je nach Lage des Grundstücks spätestens bis zum 30. September 2024 geltend gemacht werden. Die Regierung von Mittelfranken weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Anträge derzeit nicht mehr gestellt werden können. [2]
Daneben verfügt die Stadt Nürnberg über ein eigenes Schallschutzfensterprogramm. Dieses ist allerdings nicht speziell auf Fluglärm ausgerichtet, sondern fördert Schallschutzfenster, schallgedämmte Rollladenkästen und Lüfter in bestehenden Wohnungen an besonders lärmbelasteten Hauptverkehrsstraßen. Aufgrund der aktuellen Haushaltssperre ist nach Angaben der Stadt im Jahr 2026 auch in diesem Programm keine Förderung mehr möglich. [3] Damit bleibt offen, auf welches aktuell tatsächlich verfügbare Förderangebot sich die Aussagen des Oberbürgermeisters beziehen und ob überhaupt ein neues beziehungsweise erweitertes Programm für vom Fluglärm betroffene Haushalte vorgesehen ist.
Gleiches gilt für die in Aussicht gestellte Förderung von Klimageräten. Gerade angesichts immer heißerer Sommer kann es keine dauerhafte Lösung sein, dass Anwohner:innen zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm ihre Fenster geschlossen halten und die daraus entstehenden Probleme anschließend durch technische Kühlung ausgeglichen werden. Passiver Schallschutz ist lediglich eine Symptombekämpfung, die eine Bekämpfung der Problemursache aber nicht ersetzt.
Auch weitere im Interview angesprochene Maßnahmen bleiben bislang wenig konkret: stärker differenzierte Nachtflugentgelte, Änderungen der sogenannten Bonusliste, neue Abflugkorridore und eine mögliche Untersuchung gesundheitlicher Auswirkungen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- welche Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Erstattungsansprüche für Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz am Flughafen Nürnberg gewährt wurden, wie viele Haushalte beziehungsweise Gebäude diese genutzt haben und weshalb beziehungsweise zu welchem Zeitpunkt diese Ansprüche ausgelaufen sind,
- in welchem Umfang das städtische Schallschutzfensterprogramm grundsätzlich auch für vom Fluglärm betroffene Haushalte in Betracht kommt, wie viele Haushalte im Umfeld des Flughafens bislang davon profitiert haben und welche konkreten Auswirkungen die Haushaltssperre auf das Programm hat,
- auf welches konkrete Förderangebot sich die jüngsten Aussagen des Oberbürgermeisters zu Schallschutzfenstern beziehen und ob ein neues oder erweitertes Förderprogramm für Fluglärmbetroffene vorgesehen ist und wie dieses finanziert werden soll; ebenso, welche konkreten Überlegungen zu Klimageräten oder anderen Möglichkeiten einer lärmschutzgerechten nächtlichen Kühlung bestehen,
- wie die jüngsten unabhängigen Fluglärmmessungen bewertet werden, weshalb seit 2019 keine dauerhafte Messstelle südlich des Flughafens besteht und wann wieder eine solche eingerichtet werden soll,
- wie sich Zahl und Anteil der Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr sowie insbesondere zwischen 0 und 5 Uhr in den vergangenen Jahren entwickelt haben, differenziert nach Passagier-, Fracht- und sonstigem Flugverkehr,
- welche Änderungen bei Nachtflugentgelten und der sogenannten Bonusliste konkret geplant oder geprüft werden und welche Steuerungswirkung davon erwartet wird,
- welche „neuen Abflugkorridore“ konkret gemeint sind, welchen Planungsstand diese haben und welche Auswirkungen auf die Lärmbelastung der betroffenen Stadtteile erwartet werden,
- welche Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Folgen des nächtlichen Fluglärms für die Nürnberger Bevölkerung vorliegen und welche weitergehenden Untersuchungen hierzu vorgesehen sind.
[1] Nürnberger Nachrichten, 9./10. September 2026: „14 Überschreitungen in einer Nacht: Zweifel an Nürnbergs Fluglärm-Messung“
[2] Regierung von Mittelfranken, „Fluglärmschutz; Beantragung einer Erstattung für Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen“: Lärmschutzbereich seit 1. Oktober 2014; Erstattungsansprüche spätestens bis 30. September 2024; derzeit keine Antragstellung mehr möglich
[3] Stadt Nürnberg, Stab Wohnen, „Weitere Förderprogramme – Schallschutzfensterprogramm“: Förderung von Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen; aufgrund der Haushaltssperre 2026 derzeit keine Förderung möglich. Der Wohnungsbericht 2024 nennt als Fördervoraussetzung eine Belastung von mindestens 67 dB(A) tags beziehungsweise 57 dB(A) nachts und einen Zuschuss von 25 Prozent

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Ihre Ansprechpartnerin:
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