Öffnung der städtischen Sportplätze für migrantische (Kultur-)Vereine 18. März 202520. März 2025 Markus Spiske / Unsplash Status: offen Öffentliche Fußballplätze in Nürnberg, die unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft genutzt werden können, sind rar. Dieser Mangel betrifft viele Gruppen und Vereine, die nicht primär im organisierten Sport tätig sind. Insbesondere migrantische Kulturvereine und internationale Gruppen stehen bei der Nutzung städtischer Sportanlagen vor Hürden. Denn die Stadt bietet zwar eine „terminliche Sportstättennutzung“ und damit die Möglichkeit, einen Sportplatz zu mieten, allerdings ist das entsprechende Formular ausschließlich auf Deutsch. Hinzu kommen hohe Kosten. Während förderungsfähige Sportvereine- und verbände für die Anmietung eines Fußballplatzes pro Stunde 12,90 Euro zahlen (Nutzergruppe 1), beläuft sich für sonstige begünstigte Nutzer:innen (Nutzergruppe 2) der Stundensatz auf 42,50 Euro. Die dritte Gruppe der sonstigen Nutzer:innen, unter die unter bestimmten Umständen auch migrantische Kulturvereine fallen, stehen einem Stundensatz von 122,40 Euro gegenüber. Diese Kosten erschweren es daher vor allem migrantischen Kulturvereinen, die nicht in Vereinen organisiert sind, eine gesellschaftlich-sportliche Teilhabe. Denn ein Fußballplatz ist weit mehr als nur ein Ort der Bewegung: er ist ein sozialer Treffpunkt, ein Raum der sportlichen Rivalität und Integrationsstätte. Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet über die Anzahl der vorhandenen städtischen Fußballplätze und deren Auslastung, berichtet über die aktuellen Anmeldezahlen sowie Nutzung von städtischen Fußballplätzen seitens migrantisch gelesener Gruppen und Kulturvereine, erklärt, warum sich die Grundgebühr an Sonn- und Feiertagen um 30 Prozent erhöht, berichtet über die Bedingungen für Nutzergruppen 2 und beschließt eine Untermietenregelung für die Nutzergruppen 2, bietet die Option, einen städtischen Sportplatz insbesondere für migrantisch gelesene Vereine, die in die Nutzergruppe 3 fallen, zu finanziell attraktiven Bedingungen zur Verfügung zu stellen, prüft die Möglichkeit, Anträge zur Sportstättennutzung in verschiedenen Sprachen anzubieten, stellt einen öffentlich einsehbaren, anonymisierten Belegungsplan zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner: Paul Arzten
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