„Putzstunde“ in Nürnberger Clubs flexibel handhaben 17. Februar 202025. Juli 2022 Anthony Delanoix / Unsplash Status: bearbeitet Nicht zuletzt im Zuge der Bewerbung Nürnbergs als Europas Kulturhauptstadt 2025 sind mehr Freiräume für kreative, kulturschaffende und subkulturelle Akteure ein zentrales kulturpolitisches Thema. Nacht-, Ausgeh- und Clubkultur gehören nicht nur zu einer lebendigen Großstadt, sondern müssen auch als Kulturform anerkannt und ernst genommen werden. Die Clubkultur ist ein wesentlicher Bestandteil des soziokulturellen Lebens und Teil der Vielfalt unserer Städte. Clubs sind Kultureinrichtungen und soziale „dritte“ Orte. In Nürnberg wird aus der Clubszene immer wieder der Wunsch nach einer Flexibilisierung der Putzstunde geäußert, die mehr Selbstbestimmung der Betriebe ermöglicht. Seit Februar 2019 läuft etwa erfolgreich ein Pilotversuch im Club „Die Rakete“ mit einer durchgängigen Öffnungszeit an Samstagen bis zehn Uhr morgens. Zwar gilt in Bayern eine landesweite gesetzliche Sperrzeit in Gaststätten von fünf bis sechs Uhr, die sogenannte „Putzstunde“. Kommunen können jedoch nach §8 der Bayerischen Gaststättenverordnung (BayGastV) Ausnahmegenehmigungen erteilen. Diese Möglichkeit wird zum Teil rege genutzt, insbesondere in der Landeshauptstadt München. Hinzu kommt, dass in Anbetracht flexibler Arbeitsmodelle und selbstbestimmter Lebensentwürfe die konventionelle Putzstundenregelung generell einer Prüfung unterzogen werden sollte. Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat über den Pilotversuch in Nürnberg sowie die Handhabung in München. Der Stadtrat bekundet seinen politischen Willen zu einer flexiblen Handhabung der Sperrzeitenregelung für Nürnberger Clubs gemäß §8 BayGastV. Ihr*e Ansprechpartner*in: Fraktionsbüro
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