Die Nürnberger Ausländerbehörde steht seit vielen Jahren in der Kritik. Insbesondere die engagierte Zivilgesellschaft, der Integrationsrat, die Wohlfahrtsverbände, die freien Träger, Menschenrechtsorganisationen, Helferkreisinitiativen, PAHN und der Arbeitskreis für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Nürnberg appellieren schon lange dafür, eine nachhaltige Lösung in der Behörde zu erzielen. Die Grüne Stadtratsfraktion begleitet die Arbeit der Ausländerbehörde seit Jahren kritisch und steht mit den genannten Organisationen im regelmäßigen und engen Austausch.
Bisher wurden von der Ausländerbehörde Nürnberg viele Entscheidungen nicht zugunsten, sondern gegen die Betroffenen ausgelegt. Eine Gangart, die für Haupt- und Ehrenamtliche, die mit Geflüchteten und Neuzugewanderten arbeiten, nur schwer nachvollziehbar ist. Hinzu kommen zahlreiche restriktive Entscheidungen, diskriminierende und rassistischen Zwischenfälle sowie unzureichende Beratung und Aufklärung.
Die Ausländerbehörde ist eine Vollzugsbehörde, unterliegt jedoch auch den allgemeinen Vorschriften über das Verwaltungsverfahren, die Beratung und Auskunft den Kund*innen gegenüber beinhaltet. Vor allem im Bereich Flucht und Migration ist eine ergebnisoffene und ausführliche Beratung über Rechte, Pflichten, notwendige Unterlagen, mögliche Perspektiven und Fristen von hoher Bedeutung – ebenso wie eine neutrale und kultursensible Beratung.
- Die Verwaltung erarbeitet ein Gesamtkonzept für die Neuaufstellung- und Ausrichtung der Nürnberger Ausländerbehörde, indem der Selbstbezeichnung Nürnberg Stadt der Menschenrechte Rechnung getragen wird.
- Der Reformprozess wird mit breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung entwickelt.
- Das Konzept umfasst die durchgehende interkulturelle Öffnung der Behörde, inklusive die interkulturelle Schulung der Mitarbeitenden.
- Diese interkulturelle Neuaufstellung beinhaltet einen kundenorientierten und menschlichen Umgang mit Geflüchteten.
- Die Nürnberger Ausländerbehörde verabschiedet eine Selbstverpflichtungserklärung, anhand der sie ihre Handlungs- und Ermessensspielräume zukünftig grundsätzlich zugunsten der Betroffenen unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der Weisungen des Bundes- und des bayerischen Innenministeriums nutzt.
- Die Praxis der Erteilung von Arbeits- und Ausbildungserlaubnissen soll so gestaltet werden, dass Geflüchtete unkompliziert und unbürokratisch Arbeit und Ausbildung beginnen und damit selbst einen großen Beitrag zu ihrer eigenen Integration leisten können.
- Die Ausländerbehörde soll bei der Beurteilung, ob Geflüchtete ihre Mitwirkungspflichten erfüllen, wohlwollender und vor allem realistischer vorgehen.
- Die Ausländerbehörde soll zukünftig in Zusammenarbeit mit ZAM und mit dem BLEIB Projekt Geflüchtete zu Aufenthaltsperspektiven besser informieren und beratend unterstützen.
- Für die Leitung der Ausländerbehörde wird im Rahmen einer bundesweiten öffentlichen Ausschreibung eine Person ausgewählt, die über die für diesen Reformprozess nötigen fachlichen, strukturellen und sozialen Kompetenzen verfügt.

Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz
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