Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD
Die Stadt Nürnberg hat eine große Anziehungskraft auf Tourist*innen und Übernachtungs- und Messegäste aus dem In- und Ausland, wie auch die aktuellen Zahlen belegen. Die Gesamtzahl der Übernachtungen erreicht wieder das Niveau wie vor der Pandemie.
Diese Attraktivität hat viel mit der Innen- und historischen Altstadt, den vielen Sehenswürdigkeiten und kulturellen Angeboten zu tun. Wir alle wissen, dass es aufgrund des Strukturwandels der Innenstädte und der Schwierigkeiten des stationären Einzelhandelns in den nächsten Jahren viel Kraft und Investitionen kostet wird, dieses Niveau zu halten und Nürnberg als touristische Destination zu stärken. Dies wird sicherlich auch erhöhte Marketingaktivitäten erfordern, um die Bettenauslastung in der Stadt zu erhöhen.
Es scheint uns insofern angemessen, auch die Gäste unserer Stadt mit einem für den Einzelnen relativ niedrigen Steuerbetrag an den Gesamtaufwendungen zu beteiligen.
Insgesamt ist nach den Entscheidungen des BVerfG, die Übernachtungssteuer durch das Steuerfindungsrecht der Städte und Gemeinden abgedeckt. Die Genehmigung wiederum bedarf aber der Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Der Bayerische Landtag hat aber die Erhebung von Übernachtungssteuern in Bayern durch die Kommunen untersagt.
Die Stadt München klagt derzeit gegen dieses Verbot. Bei Erfolg der Klage wäre es auch möglich, dass Nürnberg diese „Bettensteuer“ erhebt.
Die SPD-Stadtratsfraktion und die Stadtratsfraktion B90/Die Grünen stellen daher zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Ältestenrates sowie im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet über rechtliche Grundlagen und Ausgestaltungsformen einer Übernachtungssteuer.
- Die Verwaltung legt Zahlen vor, welches Steueraufkommen sich damit generieren ließe.
Ihr Ansprechpartner:
Achim Mletzko
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