Blick auf die Kongresshalle

Umgang mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände als Täter- und Veranstaltungsort

Zeppelinfeld, Große Straße, Meistersingerhalle und die zukünftige Interimsspielstätte des Opernhauses: Das ehemalige Reichsparteitagsgelände hat sich zu einem landes- und bundesweit begehrten Veranstaltungsort entwickelt.

Jedoch ist das städtische Gelände vor allem auch ein Ort der Täter*innen, der dringend unsere besondere Aufmerksamkeit und Schutz braucht. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das ehemalige Reichsparteitagsgelände bei unterschiedlichen Veranstaltungen immer wieder und ganz bewusst für die Inszenierung und Reproduktion von rassistischer und menschenverachtender Ideologie missbraucht wird. Beispiele sind hierfür der Fackelmarsch der NPD in 2019, die antisemitischen Redner*innen am 29. Mai 2022 in der Meistersingerhalle oder der aktuell umstrittene geplante Auftritt der Metal-Band Pantera beim diesjährigen Rock im Park. 

Die Stadt Nürnberg, die bei vielen Veranstaltungen oftmals Kooperationspartnerin und Veranstalterin ist, hat sich dabei als Stadt des Friedens und der Menschenrechte selbst verpflichtet, nur noch Signale des Friedens, der Völkerverständigung und der Menschlichkeit von diesem Ort zu senden. Diese Selbstverpflichtung gilt es stets und insbesondere bei genannten Fällen anzuwenden.  Die geschilderten Erfahrungen und aktuellen Ereignisse verlangen daher nach einer strukturellen und nachhaltigen Lösung, wie die Stadt solchen Vorfällen in Zukunft vorbeugen kann.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet, welche rechtlichen Möglichkeiten und Entscheidungsspielräume es für die Stadt Nürnberg auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände gibt, um Veranstalter*innen bereits im Vorfeld in die Pflicht zu nehmen, eingeladene Redner*innen, Musiker*innen, Künstler*innen, Politiker*innen und weiteren Akteur*innen zu überprüfen, ob diese rechtsextreme, rassistische oder menschenverachtende Ideologien öffentlich verfolgen oder verfolgt haben.
  • Die Verwaltung prüft, welche rechtliche Möglichkeiten es gibt, solchen Akteur*innen keine Plattform an diesem besonderen Ort zu bieten. 
  • Die Verwaltung berücksichtigt dabei die Zulassungspraxis vergleichbarer Kommunen (mit einem nationalsozialistischen oder rechtsextremen Täterort), um Lösungsansätze darzustellen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz

Natalie Keller

Ihre Ansprechpartnerin:
Natalie Keller

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