Seit 22.12.2018 gibt es in Deutschland neben den Geschlechtseinträgen Mann und Frau den dritten Geschlechtseintrag divers. Das Landgericht Frankfurt entschied vor kurzem, die Anrede divers nicht zusätzlich anzubieten, verletze das Persönlichkeitsrecht einer diversen Person.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
• Die Verwaltung berichtet, wie Nürnbergs Eigenbetriebe wie NürnbergBad, NürnbergStift, aber auch der Bildungscampus usw. die Anrede divers handhaben.
• Sollte es noch keine weitere Anrede neben Herr und Frau geben, gibt die Stadt darüber Auskunft, bis wann sie divers als Anrede einführt.
• Die Stadt erklärt, inwieweit sich die Anrede divers bei Formularen, Anträgen etc. wiederfindet.
• Die Stadt gibt Auskunft darüber, ob bei der Verwaltung diverse Menschen tätig sind und wie sie diese konkret anspricht.
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