Umgang und Strategie mit dem Format der „Critical Mass“

In den vergangenen Jahren stellte die „Critical Mass“ in Nürnberg nie ein Problem dar. Die Treffen der „Critical Mass“ waren immer einvernehmlich und mit Unterstützung der Polizei möglich und berufen sich auf §27 StVO, die besagt, dass mehr als 15 Radfahrende einen geschlossenen Verband bilden und zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren dürfen.

Während die „Critical Mass“, die immer am letzten Freitag des Monats stattfindet, in anderen bayerischen Städten weiterhin ohne Beeinträchtigungen unterwegs sein kann, wurde die Veranstaltung der Fahrradfahrenden in Nürnberg am 31.07.2020 auf rigide Weise von der Polizei behindert und aufgelöst. Das Verhindern der Abfahrt vor dem Nürnberger Opernhaus, das Luftablassen aus den Reifen mehrerer Räder und das Untersagen der gemeinsamen Weiterfahrt waren Maßnahmen, die nachweislich auch Personen betrafen, die sich durchweg an die StVO hielten. Darüber hinaus wurden nach Berichten durch den Einsatz der Polizei auch Unbeteiligte auf Rad- und Gehwegen gefährdet.

Ein solch unverhältnismäßiges Vorgehen durch die Polizei ist nicht nur rechtlich fragwürdig, es schädigt vor allem auch das Miteinander in der Stadtgesellschaft. Es widerspricht zudem in hohem Maße dem Titel „Fahrradfreundliche Kommune“, der Nürnberg erst kürzlich erneut von der Bewertungskommission der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) verliehen wurde.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet, auf welcher Rechtsgrundlage die polizeiliche Behinderung und die Auflösung der „Critical Mass“ am Richard-Wagner-Platz beruht.
  • Die Verwaltung berichtet, welche neuen tatsächlichen und rechtlichen Anhaltspunkte sich ergeben haben, die die Durchführung der „Critical Mass“ anders als in den Vormonaten und -jahren verunmöglicht haben.
  • Die Verwaltung berichtet, inwieweit im Vorfeld des 31.07.2020 Gespräche zwischen Verwaltung und Teilnehmern der „Critical Mass“ bzw. Verwaltung und Polizei stattgefunden haben und wenn ja, welche Inhalte diese Gespräche hatten.
  • Die Verwaltung bittet die Polizei um eine Stellungnahme und ein Gespräch in Bezug auf den Einsatz vom 31.07.2020 in der nächsten Stadtratssitzung. Die Verwaltung gibt Stadträt*innen dabei die Möglichkeit, der Polizei Fragen zum Vorfall zu stellen und Betroffenen die Möglichkeit, sich zu den Vorgängen zu äußern.
  • Die Verwaltung entwickelt gemeinsam mit allen Akteuren eine Strategie für die „Critical Mass“, damit die Radfahrenden zukünftig weiterhin unter Beachtung der StVO sicher durch die Stadt fahren können.
Stadtrat Mike Bock

Ihr Ansprechpartner:
Mike Bock

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