aus einem Umschlag schauen einige Euro-Banknoten heraus

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Vergütung von Praktikant*innen der Stadt Nürnberg

Ungleichgewicht im Praktikumsgehalt trägt zu strukturell gesellschaftlichen Unterschieden bei

„Der Fachkräftemangel sorgt schon jetzt dafür, dass in vielen Verwaltungen Stellen unbesetzt bleiben.“ Dieses Zitat aus einem Artikel, der 2018 auf kommunal.de erschienen ist, führte zugleich auch die Gründe an: Überalterung des Personals und die Konkurrenz aus der Privatwirtschaft. Einer der größten Faktoren, weshalb viele potenzielle Fachkräfte eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft bevorzugen, liegt unter anderem in der besseren Bezahlung. Um jedoch Nachwuchskräfte an sich zu binden, sollte die Stadt sich so attraktiv wie möglich zeigen – und bei der gerechten Bezahlung von Praktika beginnen. 

In der städtischen Richtlinie zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten ist zu lesen, dass Studierende, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, zwar keinen Vergütungsanspruch haben, aber eine Ausnahme bei Studierenden der Sozialen Arbeit bzw. vergleichbaren Studiengängen und den Studierenden von naturwissenschaftlichen und technischen Fächern gemacht wird. Auffällig dabei ist, dass erste Gruppe aktuell 205 Euro im Monat erhält, ab Studienbeginn 2022 erhöht sich das Gehalt hier auf 400 Euro im Monat. Praktikant*innen aus den technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen hingegen verdienen 500 Euro monatlich.

Dabei ist es nicht nur problematisch, dass diese Gehälter unter der Empfehlung des Deutschen Gewerkschaftsbunds von 853 Euro (orientiert am Bafög-Höchstsatz) liegen, sondern auch, dass es einen Unterschied hinsichtlich der Bezahlung gibt. Nach wie vor üben vor allem Frauen soziale Berufe aus und mit diesem Ungleichgewicht im Praktikumsgehalt trägt die Stadt Nürnberg weiter zu strukturell gesellschaftlichen Unterschieden bei und verfestigt diese zusätzlich.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  • Die Stadt erhöht das Gehalt bei Pflichtpraktika von Studierenden der Sozialen Arbeit bzw. vergleichbarer Studiengänge auf 500 Euro und verpflichtet sich, beim Gehalt von Pflichtpraktika zukünftig keine Unterschiede zwischen Studierenden der Sozialen Arbeit bzw. vergleichbarer Studiengänge und Studierenden von naturwissenschaftlichen und technischen Fächern zu machen.
  • Der Kämmerer legt den Haushaltsentwurf für 2022 entsprechend vor, dass die Erhöhung des Praktikumsgehalts für Studierende der Sozialen Arbeit bzw. vergleichbarer Studiengänge von 205 Euro auf 500 Euro bereits ab Januar 2022 erfolgen kann.

Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz

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