Bundesgelder für die kommunale Flüchtlingsunterbringung vom Freistaat einfordern 21. März 20234. März 2024 Status: beantwortet Durch den sogenannten Rechtskreiswechsel können ukrainische Geflüchtete in der Regel Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehen. Damit erhöht sich der Regelsatz ihrer Unterstützung, es werden Kosten für ihre Unterkunft übernommen und sie werden in die gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Allein in der Stadt Nürnberg beträgt der Anteil der seit Ende Februar 2022 angekommenen Geflüchteten aus der Ukraine circa 8.000 Personen. Zudem steigt die Zahl der Geflüchteten aus anderen Ländern derzeit weiterhin an. So wird nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien mit weiteren Fluchtbewegungen gerechnet. Kommunen – unter anderem auch Nürnberg – kritisieren, dass sie trotz knapper Haushalte alleine für die Versorgungskosten der Geflüchteten aufkommen müssen. Der Bund hat den Ländern bereits zwei Milliarden Euro zugesagt, davon allein 555 Millionen Euro für Bayern, plus 55 Millionen Euro für die Unterbringung unbegleiteter, minderjähriger Geflüchteter. Diese explizit für die Entlastung der Kommunen bereitgestellten Mittel wurden von der bayerischen Landesregierung bereits im Januar 2023 in Höhe von 72 Millionen Euro abgerufen – eine Weiterleitung an die Kommunen ist bisher jedoch nur unzureichend erfolgt. Dies verstärkt die Finanznöte vor Ort. Gleichzeitig sind gerade superdiverse Städte, die naturgemäß überdurchschnittlich viele Geflüchtete (ohne Wohnsitzauflage) anziehen, auf jeden Cent angewiesen. So auch die Stadt Nürnberg, die in der aktuell zugespitzten Haushaltslage alle erdenklichen Mittel braucht, um den Haushalt entlasten zu können. Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg setzt sich beim Bayerischen Innenminister direkt – aber auch mit seinen Amtskolleg:innen durch den Bayerischen Städtetag – für die schnelle Weitergabe der abgerufenen Mittel seitens der Bayerischen Staatsregierung an die Kommunen ein. setzt sich zudem dafür ein, dass die Staatsregierung alle potenziellen Bundesmittel für Flüchtlingsunterbringung und Integration abruft und den Kommunen sofort zur Verfügung stellt. Ihre Ansprechpartnerin: Réka Lörincz
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