Einbürgerungsanträge im Zuge des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes: Trends und Kapazitäten in Nürnberg 16. September 202428. Januar 2025 Status: bearbeitet Am 27. Juni 2024 trat das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft, mit dem Einbürgerungswillige bereits nach fünf Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft beantragen können. Zudem gibt es neben der Mehrstaatlichkeit die Möglichkeit, bei besonderen Integrationsleistungen die Einbürgerung schon nach drei Jahren zu beantragen. Damit ist – wie in vielen anderen Ländern – eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich. In diesem Zusammenhang ist nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums die Zahl der Anträge stark gestiegen. Viele Kommunen stellt der Anstieg der Antragszahlen jedoch vor große Herausforderungen, sodass die Bearbeitung oftmals mit langen Wartezeiten verbunden ist. Für unsere superdiverse Stadt, in der knapp 131.000 Menschen – von rund 537.0000 Einwohner:innen – keinen deutschen Pass haben, ist die neue Regelung eine wichtige Chance. Die steigenden Antragszahlen, aber auch die Einarbeitung in das neue Rechtsgebiet bergen sicherlich auch Mehraufwand für die Stadtverwaltung. Laut eines Artikels der SZ hat die Stadt die Personalkapazitäten bereits nachjustiert. In diesem Zusammenhang bedarf es politischer Betrachtungen, um die erfolgreiche Umsetzung des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes auf der kommunalen Ebene sicherzustellen und neuen/zukünftigen Staatsbürger:innen gegenüber Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet über die Anzahl der Anträge und deren Bearbeitungsdauer, die Anzahl der abgelehnten Anträge sowie die Ablehnungsgründe, über die Anzahl der Menschen, die die doppelte Staatsbürgerschaft beantragt haben sowie darüber, aus welchen Ländern diese stammen, über die Personalsituation bezüglich des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes: wie viele Mitarbeitende in der Einbürgerungsabteilung tätig sind, wie viele Stellen unbesetzt sind, ob Quereinsteiger*innen umgeschult werden und wie hoch der Personalaufwand hierfür für die nächsten zwei Jahre eingeschätzt wird, darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden, um eine zumutbare Bearbeitungsdauer sicherzustellen, welche städtischen Informationsangebote sowie Ansprechpartner:innen es zum Thema Einbürgerungsanträge für Migrationsberatungen, den Integrationsrat, Rechtsanwält:innen sowie potenzielle Antragsteller:innen gibt. Ihre Ansprechpartnerin: Réka Lörincz
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