Straße der Menschenrechte Nürnberg

Einrichtung einer Einzelfallkommission in ausländerrechtlichen Fragen

Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen

Die geltenden Regeln im Ausländer- und Asylrecht können nicht allen individuellen Lebenskonstellationen der Menschen gerecht werden. Trotz der engen Vorgaben vom Bund und Land, gibt es in einzelnen Teilaspekten Ermessensspielräume der Ausländerbehörden. Diese im Sinne der Betroffenen zu nutzen und in begründeten Fällen Härten zu vermeiden, muss das Ziel des Handelns der Stadt sein. Doch die Komplexität der rechtlichen Lage sowie die vielfältigen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber derzeit vorsieht, machen es oft schwer nachvollziehbar, welche Wege den Betroffenen noch offenstehen, um ein Bleiberecht oder eine Ausbildungs- bzw. Arbeitserlaubnis zu bekommen.

Kommunale Einzelfall-Kommission

In den letzten Jahren gab es immer wieder schwierige Fälle, die an Politik und Verwaltung herangetragen wurden und die einer Unterstützung und einer Klärung bedurften.
Um die Möglichkeiten der Stadt in solchen Fällen zu prüfen und ggf. gemeinsam nach Lösungen zu suchen, soll eine kommunale Kommission eingerichtet werden, die sich die Fälle ansieht, mögliche Alternativen – soweit ersichtlich und möglich – aufzeigt und ggf. die Fälle an die Bayerische Härtefallkommission weiter meldet.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  • Die Stadt Nürnberg richtet eine Einzelfallkommission in ausländerrechtlichen Fragen, insbesondere mit Fluchthintergrund, ein. Die Kommission wird aus drei Mitgliedern des Stadtrates, jeweils einer Vertretung aus dem Integrationsrat, Bürgermeisteramt und Menschenrechtsbüro, dem neuen Amt für Integration und Migration als Berichterstatter sowie einer/m Vertreter*in, der eine Verbindung zur Bayerischen Härtefallkommission herstellen kann, zusammengesetzt. Bei Bedarf können weitere Sachverständige von der Kommission zu den Beratungen hinzugezogen werden.
  • Diese Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die Verfahrensdetails klärt und sich an folgenden Punkten orientiert:
    • Die Fälle können durch die Gremiumsmitglieder, analog der Bayerischen Härtefallkommission, eingebracht werden, d. h., Betroffene, Betreuer*innen, Berater*innen, Unterstützer*innen können sich an die Mitglieder der Einzelfallkommission wenden. Das einzelne Mitglied entscheidet dann, ob es den Fall in die Kommission einbringen wird, die Kommission entscheidet im Kollegium, ob eine Befassung erfolgt.
    • Es werden Ausschlusskriterien für die Befassung der Fälle (Analog der Bayerischen Härtefallkommission) in der Geschäftsordnung geregelt.
  • Über die Arbeit der Kommission wird in der Kommission für Integration jährlich und zweijährlich auch im Stadtrat berichtet. Nach zwei Jahren erfolgt eine Evaluation.

Ihr Ansprechpartner:
Achim Mletzko

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