Im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit des Nürnberger Stadtrats (RWA) am 18. Oktober 2023 wird unter Ö1.2 der Verkauf des ehemaligen Rädda-Barnen-Geländes an den Freistaat behandelt, um dort einen mehrstöckigen Erweiterungsbau der Technischen Hochschule zu errichten. Mit einer Veräußerung des Grundstücks verliert die Stadt nicht nur die Möglichkeit, den Cramer-Klett-Park um eine weitere Grünfläche zu erweitern, sondern handelt sie so entgegen des Beschlusses „Nürnberg grün und lebenswert erhalten“, der am 14. Juni 2023 im Stadtrat gefasst wurde. Basis war dabei der gemeinsame Antrag, in dem die Stadt aufgefordert wird, den Flächenfraß und weitere Bodenversiegelung einzudämmen. Der geplante Bau eines Labors durch die Technische Hochschule würde diesem Beschluss entgegenstehen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung
- prüft mögliche, bereits versiegelte Flächen und bestehende Gebäude in der Nähe der TH oder mit einer guten Verkehrsanbindung, die für einen Erweiterungsbau in Frage kommen.
- gliedert das ehemalige Rädda-Barnen-Gelände in den Cramer-Klett-Park ein und gestaltet die Fläche im Sinne der Schwammstadt sowie Biodiversität.
Ihr*e Ansprechpartner*in:
Fraktionsbüro
Verwandte Artikel
Dannie Jing/Unsplash
Ermäßigter Eintritt in Museen für Senior:innen und Menschen mit Behinderung
Bisher gibt es für die Nürnberger Museen keine reguläre Vergünstigung für Senior:innen und für Menschen mit Behinderung, wenn sie nicht die städtische Kulturkarte besitzen. Doch die Beschaffung dieser ist –…
Weiterlesen »
Helloquence / Unsplash
Unterzeichnung des „Appells für einen verpflichtenden nachhaltigen Einkauf von Bund, Ländern und Kommunen“
Die Stadt Nürnberg ist beim Thema nachhaltige Beschaffung in den vergangenen Jahren große Schritte vorangekommen – sei es bei ihren Veranstaltungen, als Fairtrade-Town oder Unterzeichnerin der Resolution „Kommunen für ein…
Weiterlesen »
Markus Spiske / Unsplash
Einbürgerungsanträge im Zuge des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes: Trends und Kapazitäten in Nürnberg
Am 27. Juni 2024 trat das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft, mit dem Einbürgerungswillige bereits nach fünf Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft beantragen können. Zudem gibt es neben der Mehrstaatlichkeit die Möglichkeit,…
Weiterlesen »