Seit 1. Januar 2017 liegt die Mietgrenze für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger*innen bei 397 Euro im Monat – eine Erhöhung ist seitdem nicht mehr erfolgt. Übersteigt die Miete diese Grenze, muss der/die Empfängerin die Differenz aus dem Regelsatz finanzieren. Seit 1. Januar 2020 beträgt dieser Regelsatz 432 Euro.
Anhand statistischer Auswertungen der Bundesregierungen befindet sich Nürnberg 2020 in der Mietstufe 5 des Wohngeldgesetzes, wonach 525 Euro Miete berücksichtigungsfähig ist. Mit Hinblick auf die Differenz zur Angemessenheitsgrenze in Höhe von 397 Euro monatlich zeigt sich deutlich, dass sofortiger Handlungsbedarf vonnöten ist: Die Stadt kommt ihren rechtlichen Verpflichtungen in keiner Weise nach. Laut Aussagen von ver.di Mittelfranken nimmt sie in Bezug auf die Mietgrenzen für Arbeitslosengeld-2-Empfänger sogar eine „bundesweite Schlusslicht-Position“ ein.
Hinzu kommen stetig steigende Mieten sowie ein eklatanter Mangel an geförderten Wohnungen, die die Wohnungssuche für Leistungsempfänger*innen zusätzlich erschwert. Dabei nehmen sie oftmals beengte oder inadäquate Wohnsituationen in Kauf, um nicht der Gefahr der Wohnungslosigkeit ausgesetzt zu sein.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Stadt hebt die Mietgrenze auf 525 Euro umgehend an und passt zudem umgehend die Betragshöhe bei einer gesetzlichen Neuregelung an.
- Die Verwaltung ermittelt Daten dahingehend, inwieweit der Wohnungsmarkt über ausreichend Angebote für Hartz-IV-Empfänger*innen und ihre individuellen Bedürfnisse verfügt.
- Die Stadt prüft, wie viele Leistungsempfängerinnen inadäquate Wohnsituationen in Kauf nehmen müssen, um der Gefahr der Wohnungslosigkeit zu entkommen. Als Beispiel sei hier das Wohnen in beengten Verhältnissen genannt.

Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Friedel
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