Kommunaler Klimaschutz muss refinanziert werden 25. Januar 20224. August 2022 Christian Dubovan / Unsplash Status: beantwortet Kommunale Ausgaben für den Klimaschutz sind nach jetziger Rechtslage eine zumeist freiwillige Aufgabe, sie gehören weder zu den Pflicht- noch zu den übertragenen Aufgaben (Bayerische Verfassung, Art. 57; Bayerische Gemeindeordnung, Art. 6-9). In dieser Eigenschaft erhalten die Kommunen keinen finanziellen Ausgleich, auch wenn es sich hier um notwendige Existenzsicherung und Daseinsvorsorge handelt. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage Nürnbergs sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Denn gleichzeitig sind die Kommunen einer der wichtigsten Energieverbraucher und damit elementare Stellschrauben zur Erreichung der Klimaziele. Sie gehen in vielen Fällen diese Aufgabe ambitioniert an, siehe Nürnberger Klimaschutzfahrplan. Eine Lösung wäre die Aufnahme des Klimaschutzes in den Pflichtkatalog oder den der übertragenen Aufgaben. Damit könnte eine Refinanzierung durch Bund/Land ermöglicht werden: Wer die übergeordneten Klimaziele setzt, beispielsweise zur Klimaneutralität, muss auch die finanziellen Mittel dafür tragen oder „wer bestellt, bezahlt“ (Konnexitätsprinzip). Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung vernetzt sich dahingehend mit anderen Städten und Gemeinden und überprüft ein gemeinsames Vorgehen im Städtetag. Ihr Ansprechpartner: Marc Schüller
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