Ab 1. August 2020 soll der Mietenspiegel beim Stab Wohnen, bei den Bürgerämtern und bei der Bürger-Info am Hauptmarkt für 3,00 Euro erhältlich sein.
Obwohl dieser Beitrag symbolisch zu sehen ist, steht es in keinem Verhältnis, für solche Grundinformationen einen Preis zu verlangen. Denn es ist unbestreitbar, dass es viele Mieter*innen aktuell sehr schwer haben – nicht nur finanziell, sondern auch hinsichtlich der Vertretung und Durchsetzung ihrer Interessen. Dafür bietet der Mietenspiegel eine unerlässliche Informationsquelle und Grundlage, die im Sinne der Chancengleichheit für alle gleich und kostenlos zugänglich sein sollte.
Hinzu kommt, dass der Mietenspiegel nur an einigen wenigen Orten in Druckform erhältlich ist – das spricht nicht nur gegen die Digitalisierungsbestrebungen der Stadt Nürnberg, sondern für zahlreiche Bürger*innen ist dies mit teilweise weiten Wegen verbunden.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Der Mietenspiegel wird ab 1. August 2020 in Druckform kostenlos an den dafür vorgesehenen Stellen kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Der Mietenspiegel wird gleichzeitig in digitaler Form auf der Seite des Stabs Wohnen der Stadt Nürnberg ebenso kostenlos abrufbar sein.
Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz
Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin
Verwandte Artikel
https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de - Andreas Praefcke
Revitalisierung des Gebäudes von Galeria Karstadt Kaufhof
Nach wie vor debattieren wir über die Zukunft des Gebäudes von Galeria Karstadt Kaufhof in der Königstraße. Aktuell hat die Wirtschaftsförderung Nürnberg hierzu eine Studie ausgeschrieben, um – wie im…
Weiterlesen »
Dragos Gontariu/Unsplash
Für jedes Nürnberger Baby ein fair produziertes Mulltuch
Die Fairtrade-Steuerungsgruppe der Stadt Nürnberg hat ein vorbildliches Projekt ins Leben gerufen: Seit April werden 1.000 fair produzierte Mulltücher als Willkommensgeschenk in den Kliniken Hallerwiese und Südklinikum sowie an einige…
Weiterlesen »
Markus Spiske/Unsplash
GEG 2024: Bericht über Erfüllung der Anforderungen bei der Mindest-Gebäudeautomation bei Nicht-Wohngebäuden
Gebäude-Automatisierungssysteme können die unterschiedlichen Einheiten wie Heizung, Lüftung, Klima etc. regeln undsteuern und somit die Energieeffizienz deutlich verbessern. Doch im Rahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) betrafen die gesetzlichen Mindeststandards bisher nur…
Weiterlesen »