Überquellender Mülleimer

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Verpackungssteuer nach Tübinger Modell prüfen

Einwegplastikprodukte sind seit dem 3. Juli 2021 in der EU verboten. Dazu gehören etwa Trinkhalme und Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus „Bioplastik“. Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Was schon auf dem Markt ist, dürfen die Geschäfte aber noch ausgeben und verwenden.

Die Stadt Tübingen geht mit einem bundesweiten Pilotprojekt nun noch einen Schritt weiter: Seit Jahresbeginn ist eine Verpackungssteuer fällig. Pro Becher, Box oder Schale gehen 50 Cent (netto) an die Stadt, pro Besteck sind es 20 Cent. Zahlen müssen unter anderem Gaststätten, Restaurants, Cafés, Imbissläden, Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen, die Take-away-Gerichte und Kaffee in nicht-wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer ist davon überzeugt, dass die Abgabe die Wende in der Wegwerfgesellschaft bringen wird.

Die Verpackungssteuer kann sich auf mehrere Bereiche positiv auswirken: Nicht nur die Vermüllung in der Stadt und auf Grünflächen nimmt ab, sondern fördert die Stadt damit gleichzeitig die Umstellung auf Mehrwegsysteme und kann mit den Steuereinnahmen zumindest einen Teil der Entsorgungskosten begleichen.

Unternehmen, die Mehrwegverpackungen verwenden, erhalten von der Stadt jeweils bis zu 500 Euro Zuschuss – für eine Spülmaschine beträgt die Förderung bis zu 1.000 Euro.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

  • Die Stadt Nürnberg prüft die Einführung einer Verpackungssteuer sowie die Zuschussförderung von Mehrweggeschirr nach dem Tübinger Modell.

Ihr Ansprechpartner:
Kai Küfner

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