Seit dem 11. Januar ist im bayerischen Einzelhandel Click & Collect erlaubt und Bürger*innen können in Shopping Malls, Möbelmärkten, Baumärkten und Buchgeschäften ihre online oder telefonisch erworbenen Waren abholen. Kommunalen Büchereien und Universitäts-Bibliotheken aber wird diese Möglichkeit verwehrt.
Dabei trifft diese Schlechterstellung und Verweigerung von Click & Collect diejenigen am härtesten, die Bibliotheken in Pandemie-Zeiten am nötigsten brauchen: Schüler*innen, Studierende, kinderreiche Familien, sozial Benachteiligte mit geringem Einkommen und Senior*innen. Letztgenannte Gruppen können in der Regel auch nicht das erweiterte digitale Angebot vieler Büchereien wahrnehmen, weil sie nicht über die nötige technische Ausstattung und/oder Digitalkompetenz verfügen.
Es gibt keinerlei Gründe, Bibliotheken anders zu behandeln als den Einzelhandel. Bereits vor der aktuellen Schließung haben Bibliotheken strikt sämtliche Hygienevorschriften eingehalten. Klagen über Zuwiderhandlungen sind nicht bekannt. Zudem haben sie für Click & Collect sie Modelle entwickelt, welche Ansteckungen mit größter Wahrscheinlichkeit ausschließen, wenig Personal und Vorbereitung benötigen. Ein Beispiel ist das Modell der kontaktlosen Bibliothek, das ab Mai vielerorts zur Anwendung kam und sich bewährt hat. Es sieht die Ausleihe am Regal und die Selbstverbuchung durch die Nutzenden vor, Bibliothekspersonal wird weder für Ausleihe noch Rückgabe benötigt. Auch Abholung bereits vorbestellter und verbuchter Literatur ist möglich.
Wie aus der Presse (NN) zu erfahren war, hat auch die Stadtbibliothek Nürnberg bereits ein fertiges Konzept zu Click & Collect und könnte, sobald es möglich ist, dieses umsetzen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Der Oberbürgermeister und die zweite Bürgermeisterin setzen sich beim Freistaat dafür ein, dass Nürnberger Stadtbibliotheken und Universitätsbibliotheken das Angebot Click & Collect oder alternativ das Modell Kontaktlose Bibliothek unverzüglich wieder zur Verfügung stellen dürfen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Natalie Keller
Ihre Ansprechpartnerin:
Gabriele Klaßen
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