Hitzeschutz: Maßnahmen für Mitarbeitende bei der Stadt Nürnberg 30. April 202417. Juli 2024 Status: bearbeitet Der Hitzeaktionsplan der Stadt Nürnberg, der 2022 zur Reduzierung gesundheitlicher Folgen von Hitzeereignissen beschlossen wurde, ist schon in der Umsetzung und beinhaltet zahlreiche hilfreiche Akut- und Präventivmaßnahmen (Hilfetelefon für Ältere, Maßnahmen in sozialen und karitativen Einrichtungen, Verzeichnis kühler Orte in der Stadt etc.). Bei Maßnahme 12 werden dabei unter „Sensibilisierungskampagnen für Gewerbebetriebe“ Informationen für Unternehmen und deren Angestellte aufgegriffen und auf die Empfehlungen „Sommerlicher Hitzeschutz“ der Stadt Nürnberg für ihre Mitarbeitenden verwiesen (mit Verhaltenstipps wie ausreichendem Trinken etc.). Daneben gelten natürlich die gesetzlichen Vorschriften – zum Beispiel zur Raumtemperatur am Arbeitsplatz. Da Hitzewellen in Zukunft immer häufiger werden und die Belastung von Arbeitnehmer:innen dadurch steigt, möchten wir zum Thema Hitze am Arbeitsplatz im Rahmen des Hitzeaktionsplans, aber auch darüber hinaus, detailliertere Informationen erfragen. Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet: welche Maßnahmen bereits durchgeführt werden oder geplant sind, um den städtischen Angestellten das Arbeiten bei großer Hitze inner- und außerhalb von Gebäuden erträglicher zu machen, wie viele Angestellte einen sehr warmen oder sogar einen Hitzearbeitsplatz haben bzw. wie ein solcher definiert wird, wie viele Mitarbeitende in die mobile Arbeit ausweichen dürfen, auch wenn dies die 50%-Anwesenheitsquote sprengt sowie wem ein Kühlgerät zusteht, sei es Klimaanlage oder Ventilator. Ihr Ansprechpartner: Maik Pflaum
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