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Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz

Wie hoch ist die Nachfrage von Erdbebenopfern und deren Nürnberger Angehörigen?

Die Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien hat Hunderttausende Menschen obdachlos gemacht. Viele von ihnen haben Angehörige in Deutschland und einige auch in Nürnberg. Alle wollen helfen: Die Bundesregierung hat erste entsprechende Lockerungsschritte der Visabestimmungen für eine begrenzte Zeit eingeleitet, Nürnberger:innen mit türkischer und syrischer Herkunft wollen Angehörige, die Opfer der Erdbebenkatastrophe geworden sind, schnellstmöglich nach Nürnberg holen und sind bereit, alles dafür Nötige zu tun. Häufig ist es nötig, dass sie sich verpflichten, für alle in Deutschland entstehenden Kosten aufzukommen, denn die Erdbebenopfer haben sämtlichen materiellen Besitz verloren.

Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz sind die Ausländerbehörden am Wohnort des/der Einladenden. Hier müssen auch die entsprechenden Formulare schnell und unbürokratisch erhältlich sein.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Das Amt für Migration berichtet über den aktuellen Trend der Anträge auf Verpflichtungserklärung:

  • Wie viele Anträge wurden in welchem Zeitraum gestellt?
  • Wie hat sich dies seit dem 6. Februar entwickelt?
  • Welcher Informationsbedarf wird festgestellt?
  • Mit welcher Bearbeitungszeit muss man aktuell rechnen?
  • Welche Dokumente sind aktuell am schwersten zu besorgen?
  • Mit welcher Erfolgsquote werden Verpflichtungserklärungen vom Amt bestätigt und ausgestellt?

Ihre Ansprechpartnerin:
Lemia Yiyit

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