Frau mit Kopftuch steht vor eingestürztem Haus

Moein Rezaalizade / Unsplash

Information und Bearbeitungsbeschleunigung für Erdbebenopfer und deren Nürnberger Angehörige

Brief der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien liegt nun über drei Wochen zurück. Mittlerweile sind Hunderttausende Menschen obdachlos geworden. Viele von ihnen haben Angehörige in Deutschland und einige auch in Nürnberg. Alle wollen helfen: Die Bundesregierung hat erste entsprechende Lockerungsschritte der Visabestimmungen für eine begrenzte Zeit eingeleitet, Nürnberger:innen mit türkischer und syrischer Herkunft wollen Angehörige, die Opfer der Erdbebenkatastrophe geworden sind, schnellstmöglich nach Nürnberg holen und sind bereit, alles dafür Nötige zu tun. Leider verhindern bürokratische Hürden momentan noch viel zu oft eine schnelle Hilfe. Deshalb müssen wir auf allen Ebenen, die in unsere Zuständigkeit fallen, daran arbeiten, Hilfe zu ermöglichen und nach unseren Kräften und Kapazitäten zu beschleunigen. 

Oft geht es nur darum, Informationen aus einer Hand zur Verfügung zu stellen sowie eine konkrete Ansprechperson zu haben. Das bewirkt in solchen Ausnahmesituationen unheimlich viel, baut Vertrauen auf und sorgt für Verständnis und Geduld. 

Darüber hinaus fällt die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung in den Aufgabenbereich der kommunalen Ausländerbehörden. In den Fällen, in denen eine eingeladene Person nicht in der Lage ist, ihren Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können sich Angehörige verpflichten, für alle in Deutschland entstehenden Kosten aufzukommen. Dies ist aktuell sehr oft der Fall, denn die Erdbebenopfer haben sämtlichen materiellen Besitz verloren.

Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§66 – 68 Aufenthaltsgesetz sind die Ausländerbehörden am Wohnort des/der Einladenden. Hier müssen auch die entsprechenden Formulare schnell und unbürokratisch erhältlich sein. 

Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs wenden wir uns mit der Bitte an Sie, die schnellstmögliche Umsetzung folgender Maßnahmen zu prüfen:

  • Die Stadt Nürnberg platziert auf ihrer Webseite und auf der des Amtes für Migration und Integration auf der Startseite oder an prominenter Stelle ein Infokästchen für Nürnberger Angehörige der Erdbebenopfer (analog zu der für Ukrainer:innen). Hier wird in einfacher Sprache über Möglichkeiten und Zuständigkeiten informiert. Besonders hervorgehoben werden die Schritte, die Angehörige vor Ort in Nürnberg beim Amt für Migration erledigen können und müssen. Hiervon wird die bereits sehr gut eingerichtete Seite über die „Verpflichtungserklärung“ direkt verlinkt.
  • Die Stadt Nürnberg richtet beim Amt für Migration und Integration eine Hotline ein, bei der sich Angehörige erkundigen und beraten lassen können. Eine konkrete Ansprechperson sowie deren Kontaktdaten werden hierzu benannt.
  • Die Bearbeitungszeit von Verpflichtungserklärungen wird im Fall von Angehörigen der Erdbebenopfer aus humanitären Gründen beschleunigt. Die Terminvergabe erfolgt kurzfristig. Dafür werden, wenn nötig, neue freie Zeitfenster eröffnet und die nötige Zahl an Mitarbeiter:innen beim Amt für Migration und Integration nur für diese Bearbeitungsvorgänge eingesetzt.

Zusammen mit dem Brief an den Oberbürgermeister haben wir einen Antrag: „Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz: Wie hoch ist die Nachfrage von Erdbebenopfern und deren Nürnberger Angehörigen?“ gestellt. 

Ihre Ansprechpartnerin:
Lemia Yiyit

Ihre Ansprechpartnerin:
Réka Lörincz

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