Überquellender Mülleimer

Markus Spiske/Unsplash

Einführung der Verpackungssteuer nach Tübinger Modell

Im Januar 2022 haben wir den Antrag „Verpackungssteuer nach Tübinger Modell prüfen“ gestellt. Vorbild war dabei die Stadt Tübingen, die Anfang 2022 eine Steuer auf Einwegverpackungen erhoben hat. Da aber die Inhaberin einer Tübinger McDonalds-Filiale gegen die Steuer geklagt hatte, waren der Stadt bis vor Kurzem die Hände gebunden. Nun hat jedoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Mai 2023 entschieden, dass Tübingen die Steuer einführen darf. 

Zum Zeitpunkt der Behandlung unseres Antrags im Umweltausschuss (Mai 2022) lag noch kein Urteil vor, weshalb die Verwaltung unter anderem vorgeschlagen hat, dass „aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Zulässigkeit einer Verpackungssteuer in jedem Fall der Ausgang des derzeit anhängigen Gerichtsverfahrens gegen die Tübinger Verpackungssteuersatzung abgewartet werden [sollte], bevor aufwändige weitere Vorarbeiten hierzu begonnen werden.“

Mit dem aktuellen Urteil ändert sich aber der Status Quo, weshalb wir folgenden Antrag stellen:

  • Die Stadt Nürnberg führt die Verpackungssteuer sowie die Zuschussförderung von Mehrweggeschirr nach dem Tübinger Modell ein.

Ihr*e Ansprechpartner*in:
Fraktionsbüro

Verwandte Artikel