Der Gebäudebestand in Deutschland umfasst rund 18 Mio. Wohn- und 1,7 Mio. Nichtwohngebäude. Öffentliche und private Gebäude verbuchen für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung einen erheblichen Anteil des Gesamt-Energieverbrauchs und CO²-Ausstoßes. Sie sind vielfach noch unsaniert und oftmals energetisch in schlechtem Zustand. Weiterhin sind diese technischen Anlagen nicht effizient genug und benötigen nicht nur Nachstellung und Optimierung der Parameter, sondern auch intelligente, kommunikationsfähige Monitoring- und Steuerungsbausteine.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist genau dafür seit dem 01. November in Kraft und führt die bereits bestehenden Gesetze im aktuellen Stand in einem Regelwerk zusammen. Aus EnEG (Energieeinsparungsgesetz), EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) entsteht das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Entsprechend dem Klimaschutzprogramm und dessen Maßgaben wurde in das GEG eine Klausel zur Überprüfung der energetischen Anforderungen nicht nur für den Neubau sondern auch für den Gebäudebestand aufgenommen. Sie dient einerseits der Entbürokratisierung und andererseits der Vereinfachung energetischer Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. Weiterhin stellt sie den Einsatz von erneuerbaren Energien noch weiter in den Vordergrund.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung prüft ihre eigenen Bestandsimmobilien hinsichtlich notwendiger Weichen und Handlungsfelder auf energetische Sanierung.
- Die Verwaltung schafft Möglichkeiten und Rahmenbedingungen die energetische Stadtsanierung als Ganzes voranzutreiben.
Ihr Ansprechpartner:
Cengiz Sahin
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