Schuleingangsuntersuchungen sind Pflicht für Kinder, die eingeschult werden sollen. Es geht dabei um körperliche, motorische und sprachliche Fähigkeiten. Das kommunale Gesundheitsamt führt dabei ein Screening durch. Bei Auffälligkeiten wie z.B. Entwicklungsverzögerungen wird zusätzlich noch eine ärztliche Untersuchung angeschlossen. Ein Nachweis der U9, die beim Kinderarzt durchgeführt wird, ist ebenfalls zu erbringen. Diese Maßnahmen sollen bei Bedarf eine Förderung noch vor dem Schuleintritt ermöglichen.
Obwohl die Eingangsuntersuchungen jetzt nach den Corona-Jahren wieder normal durchgeführt werden könnten, gibt es, Presseberichten zufolge, Probleme mit der Terminvergabe. Demnach werden manche angebotenen Termine erst einige Wochen vor Schulbeginn stattfinden können. Dies wirft die Frage auf: „Wie kann ein Kind noch vor der Schule gefördert werden, wenn der Termin der Eingangsuntersuchung erst im September erfolgt?“. Dabei ist die Anzahl der Kinder mit psychischen Auffälligkeiten, die eine spezielle Förderung und Betreuung brauchen, nach Corona noch weiter angestiegen.
Es gibt auch Kinder, die möglicherweise noch zurückgestellt werden oder den Einschulungskorridor nutzen. Diese Kinder brauchen weiter ihren Kindergartenplatz, der bei so späten Terminen dann wahrscheinlich nicht mehr vorhanden ist.
Auch für die Grundschulen, die das neue Schuljahr schon frühzeitig planen müssen, ist es schwierig, wenn sie nicht wissen, wie viele Schüler:innen sie einschulen müssen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Wie kann die „Pflichtuntersuchung“ für den Schuleintritt organisatorisch so verändert werden, dass sie zeitgerecht vor dem Schuleintritt, am besten bis Juni, durchgeführt wird?
- Wie steht es mit den Planungen, die Schuleingangsuntersuchungen schon im Jahr vor der Einschulung durchzuführen, sodass noch mehr Zeit für eine Förderung vor Schulbeginn bleibt?
- Welche und wie viele Auffälligkeiten, vor allem auch im Bereich Autismus-Sprektrum-Störungen, werden zurzeit sichtbar?
- Welche Fördermaßnahmen sind noch vor Schuleintritt möglich?
- Inwieweit werden Erkenntnisse des Fachdienstes Inklusion in die Einschulungsgutachten miteinbezogen?
Ihre Ansprechpartnerin:
Gabriele Klaßen
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