Menschen in einem Seminarraum sitzen in Reihen, teilweise haben sie Notizbücher auf den Knien.

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Mehr Transparenz und Beteiligung bei Stadtentwicklungs-Maßnahmen für die Interessensvertretungen der Nürnberger Bürger*innen

Die Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV) schreibt auf ihrer Homepage zum Thema Bürgerbeteiligung folgendes:

Die Beteiligung der Bürger an grundlegenden kommunalen Entwicklungsfragen ist ein Thema, das auch in Nürnberg die politischen Debatten wesentlich prägt. Die formelle Bürgerbeteiligung, wie sie das beispielsweise das Baugesetzbuch oder das KAG vorschreibt, ist heute nicht mehr ausreichend, um den Forderungen der Bevölkerung nach Transparenz, Information und Beteiligung gerecht zu werden.“ Weiter ist dort zu lesen, dass „Bürgerbeteiligung aber kein Zufallsprodukt sein (darf), das man das eine Mal umsetzt oder nicht. Vielmehr brauchen wir einen systematischen Prozess, bei dem sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass sie rechtzeitig eingebunden werden“.

Vor allem in einer wachsenden Stadt sollten die jeweiligen Stadtteile bereits an der Planungsphase einer klimafreundlichen und zukunftsfähigen städtebaulichen Entwicklung teilhaben. Daher ist es schon beim Entstehungsprozess einer Planung essenziell, die direkt betroffenen Bürger*innen über Bürgervertretungen von Beginn an einzubinden. Dabei sind insbesondere Aspekte wie der Erhalt oder sogar Ausbau von Grünflächen, die soziale und Verkehrsinfrastruktur frühzeitig zu thematisieren.

Die AGBV hatte deshalb bereits bei der Bürgervereinsrunde des Herrn OBM am 22. Juli 2014 angeregt, „Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in der Stadt Nürnberg“ in Anlehnung an ähnliche Prozesse in anderen Städten wie Heidelberg, Heilbronn, Leipzig oder Bonn zu entwickeln, damit die Bürgerbeteiligung grundsätzlich und nicht – wie bisher – einzelfallbezogen stattfindet.

Beispiel könnte die in Heidelberg praktizierte „Vorhabenliste“ sein. Mittels dieser Liste können sich Bürger*innen über laufende städtische Vorhaben und zukünftige Projekte informieren, bevor die Entscheidungen in den kommunalen Gremien fallen. Erstrecken sich die Planungsprozesse über einen längeren Zeitraum – was bei Stadtentwicklung und -planung häufig der Fall ist – findet eine kontinuierliche Teilhabe statt.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet über die erfolgreichen Beteiligungsmodelle in anderen Städten wie Heidelberg und Leipzig und erläutert, warum seit 2014 keine Umsetzung in Nürnberg stattfand.
  • Die Verwaltung stellt dar, wie und wann die Einführung zum Beispiel der „Heidelberger Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung“ in Nürnberg in Abstimmung mit der AGBV implementiert werden kann.
Andrea Bielmeier

Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Bielmeier

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